Überwachung
Die Pfandbriefzentrale und die ihnen angeschlossenen Banken unterstehen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Die Prüfgesellschaften der Kantonalbanken und der Pfandbriefzentrale kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften jährlich und rapportieren direkt an die FINMA. Aufgrund der Bestimmungen im Pfandbriefgesetz genehmigt der Bundesrat zudem die Statuten und das Schätzungsreglement der Pfandbriefinstitute. Der Bundesrat ist für die Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Pfandbriefinstitute zuständig.