Sicherungskette der Pfandbriefzentrale

Die 1931 gegründete Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG emittiert regelmässig Pfandbriefanleihen und gewährt den Kantonalbanken im gleichen Gesamtbetrag und mit der gleichen Laufzeit Darlehen gegen Registerpfanddeckung zur Mitfinanzierung ihres Hypothekargeschäftes. Beim Registerpfandrecht geniessen Forderungen aus Pfandbriefen bzw. Pfandbriefdarlehen inklusive den jeweils darauf ausstehenden Zinsen ein gesetzliches Pfandrecht an der im Pfandregister der Mitgliedbanken geführten und ausgesonderten Deckung.

Die Sicherungskette für die Pfandbriefe der Pfandbriefzentrale bietet eine fünffache Sicherheit:

  • An erster Stelle haftet die Pfandbriefzentrale mit ihrem Kapital.
  • An zweiter Stelle haften die Kantonalbanken für ihre Darlehensbezüge.
  • Bei den meisten der Kantonalbanken garantieren zudem die jeweiligen Kantone für die Verpflichtungen.
  • Gegenüber den Kantonalbanken haften einerseits die Hypothekarschuldner
  • und andererseits ihre Pfandobjekte für die Pfandbriefforderungen.


Nicht zuletzt deshalb erhalten die Anleihen der Pfandbriefzentrale die höchste Bewertung durch die Rating-Agentur Moody’s und die Zürcher Kantonalbank. Für die Anleger bedeutet dies: grösstmögliche Sicherheit.

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