Mitgliedbanken

Darlehensbestand

Die Mittel der am Markt aufgenommenen Anleihen werden als Darlehen an die 24 schweizerischen Kantonalbanken weitergegeben. Die Kantonalbanken halten nicht nur das gesamte Aktienkapital der Pfandbriefzentrale, sondern sind auch die einzigen Darlehensnehmer. Für 21 Kantonalbanken besteht eine unbeschränkte Staatsgarantie ihres Kantons. Alle Kantonalbanken verfügen über eine gute bis sehr gute Bonität.

Der Bestand der Pfandbriefdarlehen setzt sich wie folgt zusammen (Beträge in CHF Mio.)
Kantonalbank Kanton CHF Mio. Anteil %
Aargauische Kantonalbank AG 2’952 3.22
Appenzeller Kantonalbank AI 545 0.59
Banca dello Stato del Cantone Ticino TI 2’760 3.01
Banque Cantonale de Fribourg FR 4’699 5.13
Banque Cantonale de Genève GE 4’450 4.86
Banque Cantonale du Jura JU 922 1.01
Banque Cantonale du Valais VS 2’650 2.89
Banque Cantonale Neuchâteloise NE 2’224 2.43
Banque Cantonale Vaudoise VD 8’306 9.06
Basellandschaftliche Kantonalbank BL 3’978 4.34
Basler Kantonalbank BS 3’446 3.76
Berner Kantonalbank BE 7’545 8.23
Glarner Kantonalbank GL 1’407 1.54
Graubündner Kantonalbank GR 4’954 5.41
Luzerner Kantonalbank LU 8’449 9.22
Nidwaldner Kantonalbank NW 1’297 1.42
Obwaldner Kantonalbank OW 639 0.70
Schaffhauser Kantonalbank SH 1’293 1.41
Schwyzer Kantonalbank SZ 2’063 2.25
St. Galler Kantonalbank AG SG 5’613 6.13
Thurgauer Kantonalbank TG 6’887 7.52
Urner Kantonalbank UR 785 0.86
Zuger Kantonalbank ZG 1’870 2.04
Zürcher Kantonalbank ZH 11’897 12.98
Total   91’631  

Stand 30. Oktober 2025

Deckungsstock

Die als Deckung dienenden Hypothekardarlehen der Mitgliedbanken unterliegen strengen gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften. Diese beschränken die Belehnung auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes der Liegenschaften. Alle als Pfandobjekte dienenden Liegenschaften befinden sich in der Schweiz. Für die von den Kantonalbanken bezogenen Darlehen müssen Pfandobjekte im Umfang von 115 % des Darlehensbetrages als Sicherheit verpfändet werden. Der Zinsertrag der für die Pfandbriefdarlehen ausgeschiedenen Hypotheken muss mindestens 10 % höher sein als der Zinsaufwand für die bezogenen Pfandbriefdarlehen. Mit der gesetzlichen Verpflichtung, diese Kriterien jederzeit einzuhalten, ist bei Bedarf der Austausch von nicht mehr genügenden Sicherheiten gewährleistet. Der Verwaltungsrat der Pfandbriefzentrale hat die Darlehensbezüge für die Mitgliedbanken auf 35 % ihrer bilanzierten inländischen Hypothekarforderungen beschränkt.

Wichtigste Kennzahlen der Pfandbriefzentrale

Stand 30. September 2025

in Mia. CHF

Deckungswert nach Objektart

Stand 30. September 2025

Die Bewertung der Pfandobjekte erfolgt nach den Schätzungsvorschriften gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und den Reglementen der Pfandbriefzentrale. Die Objekte werden maximal mit zwei Dritteln des Belehnungswertes belehnt. Deckung mit Anzeichen von Wertminderung infolge von gefährdeten (impaired loans) oder überfälligen Krediten (non performing loans) ist sofort zu ersetzen.

Der gut diversifizierte Deckungsstock mit Wohnliegenschaften in der ganzen Schweiz umfasst folgende Objekte:

Geografische Verteilung

Stand 30. September 2025

Die Pfandobjekte des Deckungsstockes sind wie folgt auf die 26 Kantone der Schweiz verteilt:

Deckungswert (in Mia. CHF)

Deckungsstockreporting

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