Governance

Als Gemeinschaftswerk der 24 Kantonalbanken steht für die Pfandbriefzentrale nicht die Gewinnorientierung im Vordergrund. Vielmehr geht es darum, den gesetzlichen Zweck gemäss Art. 1 Abs. 1 (Pfandbriefgesetz (PfG) zu erfüllen und den Grundeigentümern langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibenden und günstigen Konditionen zu vermitteln. Aus diesem Grunde ist die Pfandbriefzentrale durch Art. 6 Abs. 1 PfG von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit.

Das Emissionsvolumen respektive die Ausgabe von Pfandbriefdarlehen richtet sich nach den Bedürfnissen der Mitgliedbanken und der Investorinnen und Investoren. Die Mittel der am Markt aufgenommenen Anleihen werden in Form von Pfandbriefdarlehen im gleichen Gesamtbetrag, in gleicher Währung (CHF) und mit der gleichen Laufzeit gegen Registerpfanddeckung an die 24 Kantonalbanken weitergegeben. Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit wird auf den Pfandbriefdarlehen einzig ein geringer Zinszuschlag erhoben. Die Grundsätze der Unternehmensführung gewährleisten, dass die Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen ausgewogen berücksichtigt werden. Die Pfandbriefzentrale stellt durch eine geeignete Organisation sicher, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen klar zugewiesen, wirksam und aufeinander abgestimmt sind.

Im Sinne der Wahrung der gemeinsamen Interessen, der Förderung der Zusammenarbeit und der Stärkung der Stellung der Kantonalbanken in der Schweiz strebt die Pfandbriefzentrale, wenn immer sinnvoll, einen aktiven Austausch mit dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) an. Auch mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) tauscht sich die Pfandbriefzentrale regelmässig aus und bringt sich aktiv ein.

Die Interessenvertretung erfolgt dabei unter Einhaltung der lokalen Gesetze und orientiert sich an den Grundsätzen der Ehrlichkeit, der Vollständigkeit, des Respekts, der Genauigkeit der Informationen und der Transparenz. Ferner beschränkt sich diese in der Regel auf Themen, welche direkt die Pfandbriefzentrale beziehungsweise das Pfandbriefsystem in der Schweiz betreffen.

Die Geschäftstätigkeit ist eng definiert und Änderungen der Statuten und des Schätzungsreglements müssen vom Bundesrat (Regierung der Schweiz) genehmigt werden. Der Bundesrat stellt zudem einen unabhängigen Verwaltungsrat.

Der Umgang mit Interessenskonflikten (Erkennung, Vermeidung, Treffen von Massnahmen) ist im Organisationsreglement geregelt und wird vom Verwaltungsrat jährlich überprüft.

Verwaltungsrat

per 30. Juni 2026

Daniel Fust (1966), Schweiz

Präsident des Verwaltungsrats seit 2021
Vorsitzender Nominationsausschuss seit 2024

Wesentliche Mandate

  • Verwaltungsrat Verband Schweizerischer Kantonalbanken
  • Verwaltungsrat Privatbank Bellerive AG
  • Verwaltungsrat Albin Kistler AG
  • Präsident Wirtschaftsforum Graubünden
  • Stiftungsratsmitglied Seniorenzentrum Rigahaus

Regula Berger (1982), Schweiz

Verwaltungsrätin seit 2026, Vizepräsidentin seit 2026
Mitglied Nominationsausschuss seit 2026

CEO und Vorsitzende der Konzernleitung, Basler Kantonalbank
Präsidentin des Verwaltungsrates der Bank Cler

Wesentliche Mandate

  • Präsidentin des Stiftungsrats der Stiftung Basler Kantonalbank zur Förderung von Forschung und Unterricht der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel
  • Präsidentin des Stiftungsrats der Pro sanandis oculis, Stiftung der Basler Kantonalbank zugunsten des Augenspitals Basel
  • Mitglied des Stiftungsrates, Stiftung Finanzplatz Basel
  • Mitglied des Verwaltungsrats und des Verwaltungsratsausschusses des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken
  • Mitglied des Schiedsgerichts der International Capital Markets Association ICMA

Dr. Martin Bardenhewer (1967), Schweiz und Deutschland

Verwaltungsrat seit 2023

Mitglied der Generaldirektion der Zürcher Kantonalbank, Leiter Finanz, CFO

Wesentliche Mandate

  • Präsident des Verwaltungsrats der Swisscanto Holding AG
  • Vorstandsmitglied Verein esisuisse

Glenda Brändli (1980), Schweiz

Verwaltungsrätin seit 2025

Mitglied der Geschäftsleitung der Banca dello Stato del Cantone Ticino, CFO / CIO

Wesentliche Mandate

  • Mitglied des Verwaltungsrats der Universität Lugano und Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses
  • Ausschussmitglied der Schweizerisch- Amerikanischen Handelskammer, Sektion Tessin

Hans Egloff (1959), Schweiz

Verwaltungsrat seit 2017
Mitglied Prüfungsausschuss seit 2024
Vom Bundesrat für die Amtsdauer 2025 bis 2028 ernannter Vertreter gemäss Artikel 37 PfG

Rechtsanwalt, Partner der Anwaltskanzlei BEELEGAL Bösiger.Engel.Egloff

Wesentliche Mandate

  • Präsident des Verwaltungsrats der Sparhafen Genossenschaft
  • Verwaltungsrat der Sparhafen Immobilien AG
  • Verwaltungsrat der Sparhafen Bank AG
  • Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich
  • Präsident Aufsichtsrat SVA des Kantons Zürich
  • Präsident HEV Kanton Zürich

Beatrice Kern (1969), Schweiz

Verwaltungsrätin seit 2024
Mitglied Prüfungsausschuss seit 2024

Mitglied der Geschäftsleitung der Berner Kantonalbank (BEBK), CFO

Wesentliche Mandate

  • Vizepräsidentin des Verwaltungsrats der Bivial AG
  • Mitglied des Stiftungsrats der BEKB KMU-Förderstiftung

Pierre-Alain Leuenberger (1971), Schweiz

Verwaltungsrat seit 2021

Generaldirektor der Banque Cantonale Neuchâteloise

Wesentliche Mandate

  • Verwaltungsrat Verband Schweizerischer Kantonalbanken
  • Verwaltungsrat der Neuenburger Handels- und Industriekammer
  • Stiftungsratspräsident Vorsorgestiftung Sparen 3 Banque Cantonale Neuchâteloise
  • Stiftungsrat Pensionskasse für das Personal der Banque Cantonale Neuchâteloise
  • Stiftungsratspräsident Sport Neuenburg

Ueli Manser (1964), Schweiz

Verwaltungsrat seit 2019
Mitglied Nominationsausschuss seit 2024

Vorsitzender der Geschäftsleitung der Appenzeller Kantonalbank

Wesentliche Mandate

  • Verwaltungsrat Verband Schweizerischer Kantonalbanken
  • Verwaltungsratspräsident Alpstein Finanz AG
  • Verwaltungsratspräsident Stark AG
  • Vorstand Handels- und Industriekammer AI
  • Stiftungsrat Vorsorgestiftung Sparen 3 der Appenzeller Kantonalbank

Dr. Thomas Paulsen (1965), Schweiz

Verwaltungsrat seit 2009
Vorsitzender Prüfungsausschuss seit 2024

Mitglied der Generaldirektion der Banque Cantonale Vaudoise, CFO

Wesentliche Mandate

  • Vizepräsident des Verwaltungsrats und Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses der Piguet Galland & Cie SA
  • Vorsitzender des Emissionskomitees der Schweizerischen Kantonalbanken
  • Mitglied des Stiftungsrats ISREC
  • Mitglied der Verwaltungskommission der Pensionskasse der Banque Cantonale Vaudoise

Hanspeter Rhyner (1968), Schweiz

Verwaltungsrat seit 2021
Mitglied Nominationsausschuss seit 2026

Präsident der Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank

Wesentliche Mandate

  • Verwaltungsrat Verband Schweizerischer Kantonalbanken
  • Vorstandsmitglied der Zuger Wirtschaftskammer
  • Stiftungsratspräsident der Pensionskasse der Zuger Kantonalbank
  • Verwaltungsrat Parkhaus Vorstadt AG
  • Vorstandsmitglied Verein IFZ Institut für Finanzdienstleistungen Zug
  • Stiftungsrat der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing

Entschädigung

Der Verwaltungsrat wurde für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt entschädigt (in CHF):

Name Funktion Honorar Sitzungsgeld Reisespesen Abzug AHV Entschädigung
Daniel Fust Präsident 20’000 3’000 530 23’530
Dieter Widmer Vizepräsident 12’000 3’000 241 15’241
Dr. Martin Bardenhewer Mitglied 10’000 2’000 126 12’126
Glenda Brändli* Mitglied 5’000 1’000 300 6’300
Hans Egloff Mitglied 10’000 2’500 126 -663 11’964
Beatrice Kern Mitglied 10’000 2’500 490 12’990
Pierre-Alain Leuenberger Mitglied 10’000 2’000 548 12’548
Ueli Manser Mitglied 10’000 3’000 484 13’484
Dr. Thomas Paulsen Mitglied 10’000 2’500 774 13’274
Hanspeter Rhyner Mitglied 10’000 1’000 61 11’061
Total   107’000 22’500 3’680 -663 132’518

* ab der Generalversammlung am 27. Juni 2025

Bei Verwaltungsratsmitgliedern, die der Geschäftsleitung einer Bank angehören, bezahlt die Pfandbriefzentrale seit 2014 die gesamte Entschädigung an die jeweilige Mitgliedbank aus.

Geschäftsleitung und Mitarbeitende

Stand: 31. Dezember 2025

Team Pfandbriefzentrale (von links nach rechts): Beat Auf der Maur, Roger Schmid, Ursina Kubli Burgauer, Sven Bucher, Michael Benn, Esther Kälin, Michael Wölfle, Peter Widmer

Sven Bucher (1968), Schweiz

Direktor

Wesentliche Mandate

  • Mitglied Fachausschuss Swiss GAAP FER
  • Vorstandsmitglied SFAA
  • Verwaltungsrat AZEK

 

Michael Benn (1967), Schweiz

Stellvertretender Direktor, Sekretär des Verwaltungsrates

 

Ursina Kubli Burgauer (1979), Schweiz

Stellvertretende Direktorin

Roger Schmid (1986), Schweiz

Stellvertretender Direktor

 

Michael Wölfle (1971), Schweiz

Stellvertretender Direktor

 

Esther Kälin (1968), Schweiz

Mitglied des Kaders

 

Peter Widmer (1979), Schweiz

Mitglied des Kaders

 

Beat Auf der Maur (1965), Schweiz

Mitglied des Kaders

Revision/Aufsicht

Die Prüfgesellschaften der Kantonalbanken und der Pfandbriefzentrale kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften jährlich und rapportieren direkt an die FINMA. Aufgrund der Bestimmungen im Pfandbriefgesetz genehmigt der Bundesrat zudem die Statuten und das Schätzungsreglement der Pfandbriefinstitute.

Rechtsgrundlagen

Die Herausgabe von Pfandbriefen in der Schweiz ist in den beiden folgenden Erlassen regelt:

Das eidgenössische Pfandbriefgesetz von 1930 bildet einen strengen Rahmen für die Emission von Pfandbriefen in der Schweiz. Sie dienen der langfristigen Mittelbeschaffung zur Finanzierung des Hypothekargeschäfts der Banken. Der Schweizer Pfandbrief® ist ein mit besonderen Sicherheiten ausgestattetes Wertpapier.

Das zweistufige Schweizer Pfandbriefsystem ist weltweit einzigartig. Bei diesem System werden die Pfandbriefe nicht durch einzelne Banken begeben. Zur Emission von Pfandbriefanleihen sind in der Schweiz nur die im Pfandbriefgesetz verankerten zwei Pfandbriefinstitute (Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG, Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG) ermächtigt. Dadurch unterscheidet sich der Schweizer Pfandbrief® deutlich von ähnlichen Produkten, insbesondere von Covered Bonds, die von einzelnen Banken nach ausländischem Recht emittiert werden.

Seit 2012 ist die Marke «Der Schweizer Pfandbrief»® und seit 2015 sind auch die Marken «La lettre de gage suisse»® und «The Swiss Pfandbrief»® rechtlich geschützt.

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