Governance

Als Gemeinschaftswerk der 24 Kantonalbanken steht für die Pfandbriefzentrale nicht die Gewinnorientierung im Vordergrund. Vielmehr geht es darum, den gesetzlichen Zweck gemäss Art. 1 Abs. 1 (Pfandbriefgesetz (PfG) zu erfüllen und den Grundeigentümern langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibenden und günstigen Konditionen zu vermitteln. Aus diesem Grunde ist die Pfandbriefzentrale durch Art. 6 Abs. 1 PfG von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit.

Das Emissionsvolumen respektive die Ausgabe von Pfandbriefdarlehen richtet sich nach den Bedürfnissen der Mitgliedbanken und der Investorinnen und Investoren. Die Mittel der am Markt aufgenommenen Anleihen werden in Form von Pfandbriefdarlehen im gleichen Gesamtbetrag, in gleicher Währung (CHF) und mit der gleichen Laufzeit gegen Registerpfanddeckung an die 24 Kantonalbanken weitergegeben. Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit wird auf den Pfandbriefdarlehen einzig ein geringer Zinszuschlag erhoben. Die Grundsätze der Unternehmensführung gewährleisten, dass die Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen ausgewogen berücksichtigt werden. Die Pfandbriefzentrale stellt durch eine geeignete Organisation sicher, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen klar zugewiesen, wirksam und aufeinander abgestimmt sind.

Im Sinne der Wahrung der gemeinsamen Interessen, der Förderung der Zusammenarbeit und der Stärkung der Stellung der Kantonalbanken in der Schweiz strebt die Pfandbriefzentrale, wenn immer sinnvoll, einen aktiven Austausch mit dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) an. Auch mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) tauscht sich die Pfandbriefzentrale regelmässig aus und bringt sich aktiv ein.

Die Interessenvertretung erfolgt dabei unter Einhaltung der lokalen Gesetze und orientiert sich an den Grundsätzen der Ehrlichkeit, der Vollständigkeit, des Respekts, der Genauigkeit der Informationen und der Transparenz. Ferner beschränkt sich diese in der Regel auf Themen, welche direkt die Pfandbriefzentrale beziehungsweise das Pfandbriefsystem in der Schweiz betreffen.

Die Geschäftstätigkeit ist eng definiert und Änderungen der Statuten und des Schätzungsreglements müssen vom Bundesrat (Regierung der Schweiz) genehmigt werden. Der Bundesrat stellt zudem einen unabhängigen Verwaltungsrat.

Der Umgang mit Interessenskonflikten (Erkennung, Vermeidung, Treffen von Massnahmen) ist im Organisationsreglement geregelt und wird vom Verwaltungsrat jährlich überprüft.

Verwaltungsrat

Verwaltungsrat (von links nach rechts): Hans Egloff, Pierre-Alain Leuenberger, Hanspeter Rhyner, Dieter Widmer, Ueli Manser, Daniel Fust, Beatrice Kern, Dr. Thomas Paulsen, Dr. Martin Bardenhewer (auf dem Bild fehlt Glenda Brändli)

Daniel Fust

Präsident

Vorsitzender Nominationsausschuss

Daniel Fust amtet seit 2021 als Verwaltungsratspräsident und seit 2024 zusätzlich als Vorsitzender des Nominationsausschusses der Pfandbriefzentrale.

Er ist seit 2019 CEO und Leiter der Geschäftseinheit Corporate Center der Graubündner Kantonalbank.

Dieter Widmer

Vizepräsident

Mitglied Nominationsausschuss

Dieter Widmer ist seit 2019 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale in der Funktion als Vizepräsident. Ferner ist Dieter Widmer Mitglied des Nominationsausschusses.

Er ist seit 2018 Direktionspräsident und Bereichsleiter Unternehmenssteuerung der Aargauischen Kantonalbank.

Dr. Martin Bardenhewer

Mitglied

Dr. Martin Bardenhewer ist seit 2023 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale.

Ebenfalls seit 2023 ist er Mitglied der Generaldirektion und Leiter der Geschäftseinheit Finanz der Zürcher Kantonalbank.

Glenda Brändli

Mitglied

Glenda Brändli ist seit 2025 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale.

Sie ist seit 2022 Mitglied der Generaldirektion und Leiterin des Bereichs Finanzen der Banca dello Stato del Cantone Ticino.

Beatrice Kern

Mitglied

Mitglied Prüfungsausschuss

Beatrice Kern ist seit 2024 Mitglied des Verwaltungsrates und des Prüfungsausschusses.

Sie ist seit 2023 Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin des Departements Finanz- / Risikosteuerung der Berner Kantonalbank.

Pierre-Alain Leuenberger

Mitglied

Pierre-Alain Leuenberger ist seit 2021 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale.

Er ist seit 2017 Generaldirektor der Banque Cantonale Neuchâteloise.

Ueli Manser

Mitglied

Mitglied Nominationsausschuss

Ueli Manser ist seit 2019 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale und seit 2024 zusätzlich Mitglied des Nominationsausschusses.

Er ist Direktor der Appenzeller Kantonalbank.

Dr. Thomas Paulsen

Mitglied

Vorsitzender Prüfungsausschuss

Dr. Thomas Paulsen ist seit 2009 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale und seit 2024 zusätzlich Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

Er ist Mitglied der Geschäftsleitung der Banque Cantonale Vaudoise und Leiter des Bereiches Finance & Risk.

Hanspeter Rhyner

Mitglied

Hanspeter Rhyner ist seit 2021 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale.

Er ist seit 2021 Mitglied und Präsident der Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank.

Hans Egloff

Mitglied

Mitglied Prüfungsausschuss

Hans Egloff ist seit 2017 Mitglied des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale und seit 2024 zusätzlich Mitglied des Prüfungsausschusses. Er ist vom Bundesrat ernannter Vertreter gemäss Artikel 37 des Pfandbriefgesetzes.

Hans Egloff ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei beelegal.

Entschädigung

Der Verwaltungsrat wurde für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt entschädigt (in CHF):

Name Funktion Honorar Sitzungsgeld Reisespesen Abzug AHV Entschädigung
Daniel Fust Präsident 20’000 3’000 642 23’642
Dieter Widmer Vizepräsident 12’000 3’000 405 15’405
Dr. Martin Bardenhewer Mitglied 10’000 2’000 122 12’122
Virginie Fauveau Mitglied 7’500 1’000 622 9’122
Pierre-Alain Leuenberger Mitglied 10’000 2’000 816 12’816
Ueli Manser Mitglied 10’000 3’000 612 13’612
Dr. Thomas Paulsen Mitglied 10’000 2’000 1’050 13’050
Hanspeter Rhyner Mitglied 10’000 1’500 205 11’705
Alois Schärli** Mitglied 5’000 500 182 5’682
Beatrice Kern* Mitglied 5’000 1’500 546 7’046
Hans Egloff Mitglied 10’000 1’500 -736 10’764
Total   109’500 21’000 5’199 -736 134’963

* ab der Generalversammlung am 28. Juni 2024
** bis zur Generalversammlung am 28. Juni 2024

Bei Verwaltungsratsmitgliedern, die der Geschäftsleitung einer Bank angehören, bezahlt die Pfandbriefzentrale seit 2014 die gesamte Entschädigung an die jeweilige Mitgliedbank aus.

Geschäftsleitung und Mitarbeitende

Team Pfandbriefzentrale (von links nach rechts): Michael Wölfle, Peter Widmer, Sven Bucher, Daniela Rey, Beat Auf der Maur, Esther Kälin, Ursina Kubli Burgauer, Michael Benn

Sven Bucher

Direktor, CEO der Pfandbriefzentrale

Michael Benn

Stellvertretender Direktor, Sekretär des Verwaltungsrates der Pfandbriefzentrale

Ursina Kubli Burgauer

Stellvertretende Direktorin, CRO der Pfandbriefzentrale

Roger Schmid

Stellvertretender Direktor, CFO der Pfandbriefzentrale

Michael Wölfle

Stellvertretender Direktor, Leiter Emissionen der Pfandbriefzentrale

Esther Kälin

Mitglied des Kaders

Peter Widmer

Mitglied des Kaders

Beat Auf der Maur

Mitglied des Kaders

Revision/Aufsicht

Die Prüfgesellschaften der Kantonalbanken und der Pfandbriefzentrale kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften jährlich und rapportieren direkt an die FINMA. Aufgrund der Bestimmungen im Pfandbriefgesetz genehmigt der Bundesrat zudem die Statuten und das Schätzungsreglement der Pfandbriefinstitute.

Rechtsgrundlagen

Die Herausgabe von Pfandbriefen in der Schweiz ist in den beiden folgenden Erlassen regelt:

Das eidgenössische Pfandbriefgesetz von 1930 bildet einen strengen Rahmen für die Emission von Pfandbriefen in der Schweiz. Sie dienen der langfristigen Mittelbeschaffung zur Finanzierung des Hypothekargeschäfts der Banken. Der Schweizer Pfandbrief® ist ein mit besonderen Sicherheiten ausgestattetes Wertpapier.

Das zweistufige Schweizer Pfandbriefsystem ist weltweit einzigartig. Bei diesem System werden die Pfandbriefe nicht durch einzelne Banken begeben. Zur Emission von Pfandbriefanleihen sind in der Schweiz nur die im Pfandbriefgesetz verankerten zwei Pfandbriefinstitute (Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG, Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG) ermächtigt. Dadurch unterscheidet sich der Schweizer Pfandbrief® deutlich von ähnlichen Produkten, insbesondere von Covered Bonds, die von einzelnen Banken nach ausländischem Recht emittiert werden.

Seit 2012 ist die Marke «Der Schweizer Pfandbrief»® und seit 2015 sind auch die Marken «La lettre de gage suisse»® und «The Swiss Pfandbrief»® rechtlich geschützt.

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